Seit der Einführung der ersten Umweltzonen im Jahr 2008 dürfen nur noch Fahrzeuge mit geringer Schadstoffemission und einer gültigen Feinstaubplakette an der Windschutzscheibe in bestimmte Stadtbereiche einfahren.

Die Regelungen betreffen immer mehr Städte – daher ist es wichtig zu wissen, welche Plakette Ihr Fahrzeug erhält und ob es damit berechtigt ist, in eine Umweltzone zu fahren.

Welche Feinstaubplakette bekommt mein Fahrzeug?

Mit dem Feinstaubrechner der KÜS können Sie ganz einfach anhand Ihrer Fahrzeugdokumente (z. B. Fahrzeugschein) ermitteln, welche Feinstaubplakette für Ihr Auto vorgesehen ist.

Der Online-Rechner der KÜS hilft Ihnen sofort weiter.

Die Plaketten im Überblick

Feinstaubplaketten gibt es in drei Farben, die auf der Abgasnorm und Schadstoffgruppe Ihres Fahrzeugs basieren:

  • Grüne Plakette (Schadstoffgruppe 4): Diesel-Fahrzeuge mit Abgasnorm Euro 4 oder besser, Benzin-Fahrzeuge ab Euro 1 mit geregeltem Katalysator
  • Gelbe Plakette (Schadstoffgruppe 3): Diesel-Fahrzeuge mit Euro 3
  • Rote Plakette (Schadstoffgruppe 2): Diesel-Fahrzeuge mit Euro 2

Achtung: Je nach Stadt und Umweltzonenregelung dürfen oft nur noch Fahrzeuge mit grüner Plakette einfahren.

Wo bekomme ich die Feinstaubplakette?

Die passende Plakette können Sie direkt bei Ihrem KÜS-Partner vor Ort erhalten – schnell, unkompliziert und günstig.

Benötigt werden:

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • ggf. Nachweis über Nachrüstung (z. B. Partikelfilter)

Warum ist die Feinstaubplakette wichtig?

Ohne eine gültige Umweltplakette drohen beim Befahren einer Umweltzone:

  • Bußgelder
  • Punkte im Fahreignungsregister
  • Verweigerung der Zufahrt z. B. bei Lieferdiensten, Pendlern, Besuchern

Eine rechtzeitig ausgestellte Feinstaubplakette sorgt für Rechtssicherheit im Straßenverkehr – besonders beim Fahren in Innenstädte, Umweltzonen oder während Umweltaktionen wie Feinstaubalarm.