100 km/h mit Anhänger – Was ist erlaubt?

Sie möchten mit Ihrem Gespann schneller als 80 km/h auf der Autobahn oder Kraftfahrtstraße fahren? Die 9. Ausnahmeverordnung zur Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) ermöglicht es unter bestimmten Voraussetzungen, mit Anhänger oder Wohnwagen bis zu 100 km/h zu fahren – mit Tempo-100-Plakette.

Wie bekomme ich eine Tempo-100-Plakette?

  • Ein Prüfingenieur der KÜS-Prüfstelle kontrolliert vor Ort die technischen Voraussetzungen Ihres Anhängers und erstellt eine Bescheinigung zur Vorlage bei der Zulassungsstelle. Nach Eintragung erhalten Sie die offizielle Tempo-100-Plakette, die am Anhänger angebracht wird.

Für welche Fahrzeuge gilt die 9. Ausnahmeverordnung zur StVO?

Die Regelung zur Tempo-100-Zulassung ist anwendbar auf:

  • Pkw mit Anhänger
  • Mehrspurige Kraftfahrzeuge bis 3,5 t zulässiger Gesamtmasse mit Anhänger
  • Kraftomnibusse mit Anhänger, wenn das Zugfahrzeug selbst eine 100-km/h-Zulassung hat und max. 3,5 t wiegt

Technische Voraussetzungen für Tempo 100 mit Anhänger

Damit Ihr Fahrzeug-Anhänger-Gespann für die Tempo-100-Plakette zugelassen werden kann, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:

  • Zugfahrzeug max. 3.500 kg zulässige Gesamtmasse
  • ABS-System im Zugfahrzeug vorhanden
  • Reifen am Anhänger dürfen maximal 6 Jahre alt sein
  • Reifen müssen mindestens Geschwindigkeitskategorie L (120 km/h) aufweisen
  • Der Anhänger muss für 100 km/h in der Betriebserlaubnis freigegeben sein
  • Stützlastverhältnis zwischen Anhänger und Zugfahrzeug muss eingehalten werden

Tempo-100-Rechner der KÜS – Schnell zur Entscheidung

Ob Ihr Gespann für die Tempo-100-Zulassung geeignet ist, können Sie einfach mit dem Online Tempo-100-Rechner der KÜS ermitteln. Hier prüfen Sie die notwendigen Massen und Voraussetzungen vorab – schnell und unkompliziert.

➡️ Jetzt nutzen: Tempo-100-Rechner der KÜS (genauen Link einfügen)

Weitere Informationen:

Laden Sie den offiziellen  Tempo-100-Flyer der KÜS (PDF) herunter und informieren Sie sich umfassend über die Regelungen.