Änderungsabnahmen nach § 19 StVZO
Sicher & rechtlich korrekt mit KÜS
Wer technische Änderungen oder Tuningmaßnahmen an seinem Fahrzeug vornimmt, muss laut Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) sicherstellen, dass diese ordnungsgemäß geprüft und abgenommen werden.
Die Änderungsabnahme erfolgt gemäß § 19 Abs. 3 StVZO durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen (aaS), Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder einen Technischen Dienst, abhängig vom Umfang und der Art der Fahrzeugänderung.
Wann ist eine Änderungsabnahme erforderlich?
Eine Änderungsabnahme ist notwendig, wenn:
- Teile mit Teilegutachten (TGA), ABE, EG- oder ECE-Genehmigung eingebaut werden
- Die Änderung die Betriebserlaubnis beeinflusst
- Die Verkehrssicherheit oder Vorschriftsmäßigkeit des Fahrzeugs durch den Umbau betroffen sein könnte
Typische Beispiele:
- Tieferlegungen
- Sportauspuffanlagen
- Felgen und Reifen mit ABE/TGA
- Fahrwerksänderungen
- Anbauteile wie Spoiler, Schweller oder LED-Zusatzbeleuchtung
Was prüft der KÜS-Prüfingenieur bei der Änderungsabnahme?
Damit der Prüfingenieur eine positive Änderungsabnahme ausstellen kann, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:
- Das Prüfzeugnis (TGA/ABE) muss eindeutig dem Fahrzeug zugeordnet sein (Verwendungsbereich)
- Alle im Gutachten aufgeführten Auflagen und Bedingungen müssen eingehalten werden
- Das Fahrzeug muss trotz Änderung verkehrssicher und vorschriftsmäßig bleiben
Ist dies gegeben, erhalten Sie von uns einen Änderungsnachweis – also die schriftliche Bestätigung über den ordnungsgemäßen Ein- oder Anbau des geprüften Fahrzeugteils.
Müssen die Änderungen in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden?
Nicht alle Änderungen müssen sofort in die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) übernommen werden.
Je nach Auflage im Teilegutachten, in der ABE oder gemäß § 27 StVZO gilt:
- Eintrag in die Fahrzeugpapiere ist sofort erforderlich
- Oder: Mitführen des Änderungsnachweises reicht aus (bis zur nächsten Ummeldung oder Halterwechsel)
Unser KÜS-Prüfingenieur dokumentiert klar auf dem Nachweis, welche Regelung in Ihrem Fall gilt.
Ihre Vorteile mit einer Änderungsabnahme bei KÜS
- Rechtssichere Dokumentation nach StVZO
- Kompetente Begutachtung durch erfahrene Prüfingenieure
- Schnelle Ausstellung des Änderungsnachweises
- Unterstützung bei Fragen zu Teilegutachten und Eintragungspflichten
- Für Tuning, Umbauten und Zubehör – unabhängig & anerkannt