Gassystemeinbauprüfung – Einmalige Abnahme nach Einbau

Die Gassystemeinbauprüfung (GSP) ist eine einmalige Prüfung nach dem Einbau einer Gasanlage in ein Fahrzeug. Sie wird von einem Prüfingenieur einer anerkannten Prüforganisation oder einem amtlich anerkannten Sachverständigen durchgeführt.

Die Prüfung ist erforderlich für alle Gasanlagen, die nach der europäischen Regelung ECE-R115 genehmigt sind. Für Systeme ohne ECE-R115 ist eine Einzelabnahme nach § 21 StVZO notwendig – diese darf ausschließlich ein amtlich anerkannter Sachverständiger durchführen.

Die GSP beinhaltet folgende Prüfpunkte:

  • Übereinstimmung der Komponenten mit den Unterlagen
  • Vollständigkeit der Dokumente (Genehmigung, Benutzer- & Einbauhandbuch)
  • Identifikation von Fahrzeug und Gasanlage
  • Prüfung des Verwendungsbereichs (Eignung für das Fahrzeug)
  • Zustand und Dichtheit der Gasanlage
  • Fachgerechter Einbau und Befestigung der Komponenten

Gasanlagen-Wiederholungsprüfung (GWP) – Regelmäßige Kontrolle

Die GWP (Gasanlagen-Wiederholungsprüfung) ist eine wiederkehrende Prüfung, die in regelmäßigen Abständen durchgeführt wird. In der Regel erfolgt sie im Zuge der Hauptuntersuchung (HU), kann aber auch bis zu 12 Monate vorab separat durchgeführt werden.

Die GWP betrifft alle eingetragenen Gasanlagen, unabhängig davon, ob sie nach ECE R115 genehmigt wurden oder nicht.

Die GWP umfasst:

  • Identifikation des Fahrzeugs und der Gasanlage
  • Sichtprüfung des Anlagenzustands
  • Kontrolle der Befestigung und des Einbaus
  • Prüfung der Dichtheit der Gasanlage

Außerordentliche GWP – Sonderprüfung nach Schäden oder Reparatur

Neben der regulären Wiederholungsprüfung kann auch eine außerordentliche GWP notwendig sein – z. B. nach:

  • Reparaturen oder Wartungsarbeiten an der Gasanlage
  • Verkehrsunfällen
  • Fahrzeugbränden oder Hitzeschäden

In solchen Fällen dient die außerordentliche GWP der Sicherstellung der Betriebssicherheit und Dichtheit vor erneuter Inbetriebnahme.

Warum GSP und GWP wichtig sind:

  • Rechtssichere Dokumentation nach ECE-R115 oder § 21 StVZO
  • Sicherheit für Fahrer, Insassen und Werkstätten
  • Pflicht für Hauptuntersuchung bei gasbetriebenen Fahrzeugen
  • Vermeidung von Mängeln oder Bußgeldern