Wohnmobile und Wohnwagen mit einer Flüssiggasanlage unterliegen der gesetzlichen Gasprüfung nach DVGW G 607. Diese Prüfung ist entscheidend für Ihre Sicherheit beim Camping und häufig Voraussetzung für die Zulassung auf Campingplätzen.

Wann ist eine Gasprüfung notwendig?

  • Vor der ersten Inbetriebnahme der Gasanlage
  • Nach jeder Reparatur oder technischen Änderung
  • Regelmäßig alle zwei Jahre, idealerweise im Rahmen der Hauptuntersuchung (HU)

Das Prüfverfahren im Überblick

Bei der ersten Gasprüfung erhalten Sie ein Prüfbuch, das im Fahrzeug mitgeführt werden sollte.
Jede durchgeführte Prüfung wird dort dokumentiert.

Ist die Anlage in einwandfreiem Zustand, erhalten Sie eine G 607 Prüfplakette, die außen am Fahrzeug angebracht wird.

Wichtig: HU und Gasanlagenprüfung kombinieren

Wenn Sie Ihr Fahrzeug zur Hauptuntersuchung bringen, legen Sie bitte das aktuelle Prüfbuch der Flüssiggasanlage vor.

Fehlt der Nachweis:

  • Wohnmobile erhalten keine HU-Plakette
  • Wohnwagen bekommen eine HU-Plakette, allerdings mit einem Sicherheitsvermerk im Prüfbericht

Rechtliche Grundlagen

Die Gasprüfung basiert auf folgenden Vorschriften:

  • DVGW Arbeitsblatt G 607
  • Technische Regeln Flüssiggas (TRF)
  • EG-Richtlinien 2001/56/EG und 2004/78/EG